Ab dem 1. Oktober 2006 kann nun auch in Hessen das Führen von Fahrzeugen der Klasse B oder BE mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Verkehrsteilnehmers beantragt werden. Dabei ist die Führerscheinstelle des Ortes zuständig, an dem der oder die Jugendliche (und nicht etwa die Begleitperson) seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Die Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.